Gewinnspielbedingungen

Hintergrund

Gewinnspielbedingungen

Der Welle Salzburg GmbH & Co KG

Folgende allgemeine Bedingungen gelten für die Teilnahme an WELLE 1-Gewinnspielen; der Sender behält sich vor, für einzelne Gewinnspiele besondere Teilnahmebedingungen aufzustellen.

Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erkennt der/die Teilnehmende folgendes an:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen; Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen des Senders.

Über den Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels wird der/die Teilnehmer:in im Programm des Senders informiert.

Gewinn: Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung/Ablösung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Die Gewinnübergabe wird individuell mit dem/der Gewinner:in abgestimmt. Gewinne werden nur an den/die Gewinner:in persönlich unter Vorlage des Ausweises ausgegeben. Gewinne, die von Kooperationspartner:innen bzw. Sponsoren gestellt werden, bietet der Sender nur in deren Namen an. Der Sender ist nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns, sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel.

Ausschluss von Teilnehmer:innen: Der Sender behält sich vor, Teilnehmer:innen ohne Angaben von Gründen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.

Die wiederholte Teilnahme innerhalb eines Gewinnspieles ist nicht gestattet.

Veröffentlichung von Namen; Promotion: Der Sender darf Namen + Foto der Teilnehmer:innen öffentlich im Programm und auf seiner Internetseite bekannt geben/veröffentlichen, es sei denn, der/die Teilnehmer:innen widerspricht ausdrücklich einer Veröffentlichung in schriftlicher Form.

Aushändigung des Gewinns: Bei der individuellen Gewinn-Verständigung wird vereinbart, wie der Preis zu der gewinnenden Person kommt (Abholung im Sender, Abholung bei Dritten, Zusendung per Post); Für Preise, die im Sender oder bei Dritten (Werbepartner:innen) abzuholen sind, gilt eine Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten. Hat der/die Gewinner:in nicht innerhalb dieser 3 Monate seinen Gewinn entgegengenommen, verfällt der Gewinnanspruch und es steht dem Sender frei, den Preis neu zu verlosen.

Rechtsweg: der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(Stand: Dezember 2012)

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